Easy
Mit dem vereinfachten Nachweisverfahren wurde für Wohngebäude, die nicht mit anlagentechnischen Einrichtungen (Klimaanlage) gekühlt werden, eine Option geschaffen, in bestimmten Fällen auf rechnerische Nachweise zu verzichten.
Entspricht das Gebäude den Anwendungsvoraussetzungen, sind die weiteren Verfahrensschritte zur Anwendung:
Ermittlung der Gebäudegröße AGS (aufsummierte beheizte Bruttogeschossfläche)
Auswahl einer anlagentechnischen Ausstattungsvariante nach Anlage 5 des GEG,
Ablesen der möglichen Wärmeschutzvarianten nach Maßgabe der Gebäudegröße AGS und des Anbaugrads aus Tabelle "Varianten des baulichen Wärmeschutzes",
Festlegung der gewählten Ausstattungsvariante gemäß den Auswahlkriterien für die anlagentechnische Ausstattung für den baulichen Wärmeschutz sowie
Ausgabe der Kennwerte in dem Energieausweis.